Verkehrswert­ermittlung und Immobilien­gutachten für Oberbayern (Großraum München)

Bewertung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien

Mit einem Wertgutachten ermitteln wir für Sie den Verkehrswert Ihres Mehrfamilienhauses, Gewerbegrundstücks, privaten Wohngrundstücks, Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Wir sind hierbei auf das Gebiet Oberbayern mit dem Großraum München spezialisiert.

Die unterschiedlichsten Anlässe können den Bedarf für die Bewertung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie begründen. Dazu zählen beispielsweise Trennung, Scheidung, Versteigerung, Verkauf, Erbfall oder Schenkung.

In all diesen Fällen benötigen Sie eventuell den Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks. Wir bewerten Ihre Immobilie unter Berücksichtigung aller Arten von Rechten und Belastungen. Hierzu zählen beispielsweise Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnrecht.

Bewertung von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien

Diese Arten von Immobiliengutachten erhalten Sie bei uns

Sie können unter drei Varianten für ein Wertgutachten wählen. Diese unterscheiden sich in Umfang und Verwendungszeck. Im Folgenden erläutern wir die drei unterschiedlichen Gutachten zur Marktwertermittlung näher.

Unterschrift inkl. Dekra-Zertifikat:
Objektbesichtigung:
Immobilienwert­ermittlungs-Verordnung:
Rechte & Belastungen (z.B. Nießbrauch, usw.):
Sachwert / Ertragswert / Vergleichswert:
Anzahl verwendeter Verfahren (x/3): 1-2 2 2
Ausführliche Berechnungen:
Ausführliche textliche Ausarbeitung:
Einarbeitung von Objektbildern:
Gesamter Umfang Seiten, ca.: 15-25 20-35 50-60
Belastbarkeit vor Gericht & Finanzamt:
Erweiterbar zu Verkehrswert­gutachten:
Honorar:
(für einfache Objekte* wie Wohnung, EFH, Grundstück bis 1.500 m²)
450 € 950 € ab 1.800 €
Erläuterungen zur Tabelle:

  = nicht enthalten

  = enthalten

  = auf Wunsch


* Einfache Objekte sind Objekte, die mit keinen Dienstbarkeiten oder Sonderrechten behaftet sind.
Peter Gratzl Immobiliengutachter

Peter Gratzl

Ihr Profi für Verkehrswertermittlung und Immobiliengutachten

Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Sie besitzen eine eigene Immobilie und wollen den Wert für einen eventuellen Verkauf ermitteln? Oder Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen den aktuellen Wert für das Finanzamt oder die Erbengemeinschaft? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere erfahrenen Gutachter bewerten Ihre Immobilie fair und kompetent. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Marktwertermittlung (Kurzgutachten)

Bei einer Marktwertermittlung schätzen wir den aktuellen Wert Ihrer Immobilie fundiert ein. Dieses Kurzgutachten ist einfach, verständlich und beinhaltet die wesentlichen Parameter. Eine Marktwertermittlung ist häufig die Basis um den Verkaufspreis bei einer Immobilienveräußerung festzulegen. Für andere Zwecke, beispielsweise vor Gericht, ist ein Kurzgutachten häufig nicht ausreichend belastbar. Denn das Ergebnis ist letztlich „nur“ eine Indikation für den Verkehrswert. Für solche Fälle empfehlen wir ein Kompakt-Wertgutachten oder ein großes Verkehrswertgutachten.

Was kostet eine Marktwertermittlung?

Das Honorar für eine Marktwertermittlung liegt bei € 450,00.

Kompakt-Wertgutachten

Das Kompakt-Wertgutachten ist ein komprimiertes aber dennoch aussagekräftiges Immobiliengutachten von ca. 15-35 Seiten. Es wird häufig von Finanzamt, Gemeinde oder Kommune bei einer Schenkung oder Versteigerung angefordert. Im Vergleich zur Marktwertermittlung enthält es unter anderem Rechte und Belastungen wie Nießbrauch und ist beim Finanzamt oder auch bei Gericht belastbar.

Mit einem Kompakt-Wertgutachten sind Sie in vielen Fällen auf der sicheren Seite: zum Beispiel bei Ankauf und Verkauf von Objekten, Schenkungen, Erbschaften oder zur Vermögensaufstellung. Unser Kompakt-Wertgutachten ist ein qualitativ hochwertiges Gutachten zum angemessenen Preis.

Kompakt-Wertgutachten erstellen lassen

In der Praxis wurden bereits Hunderte von Kompakt-Wertgutachten von Banken ebenso wie von Finanzämtern und Notaren anerkannt; darunter waren durchaus auch sehr komplexe Bewertungsfälle. Auch eine Vielzahl an Steuerberatern empfiehlt ihren Mandanten diese Form des Immobiliengutachtens.

Haben Sie ein Kompakt-Wertgutachten erstellen lassen und benötigen es später vor Gericht, können wir die Texte nachträglich anpassen und auf ein großes Verkehrswertgutachten erweitern. Unserer Erfahrung nach wurde dies jedoch noch von keinem Gericht gefordert.

Wir bieten Ihnen ein Kompakt-Wertgutachten für einfache Grundstücke, einfache Wohnungen und Häuser für € 950,00 an. Für Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäuser erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Sofern auf Ihrem Grundstück Rechte und Belastungen liegen, werden diese in das Immobiliengutachten eingearbeitet und nach Aufwand berechnet.

Wenn wir ein Kompakt-Wertgutachten auf ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erweitern, werden die bereits angefallenen Kosten des Kompakt-Wertgutachtens selbstverständlich angerechnet.

Großes Verkehrswertgutachten

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist in allen Fällen zu empfehlen, in denen es zu einem Verfahren vor Gericht kommt bzw. gekommen ist. Das große Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist mit 40-60 Seiten deutlich umfangreicher als ein Kompakt-Wertgutachten und entsprechend ausführlicher in den textlichen Beschreibungen.

Bei Vorgehensweise und Methodik richten wir uns nach den Vorgaben der Wertermittlungsrichtlinie (WertR2006) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV).

Großes Verkehrswertgutachten anfordern

Was kostet ein großes Verkehrswert­gutachten?

Das Mindesthonorar für ein großes Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB liegt bei € 1.800,00. Die Berechnungen von Lasten- und Beschränkungen, Rechten oder auch Sanierungskosten werden gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Darum sollten Sie uns vertrauen

Eine Weiterbildung zum Sachverständigen für die Immobilienbewertung umfasst eine 5-tägige Intensivschulung, die mit einer Prüfung abschließt.

Ihre Vorteile:

Sie erhalten eine hieb- und stichfeste, marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie.

Sie können darauf vertrauen, dass wir das notwendige Know-how mitbringen. Dieses umfasst eine entsprechende Ausbildung und langjährige Berufserfahrung – Voraussetzung für eine Zertifizierung – sowie Grundwissen bautechnischer Belange und fundierte wertermittlungstechnische, finanzmathematische und juristische Fachkenntnisse. Von unabhängiger Stelle mit Brief & Siegel bestätigt!

Wir haben mehrere Standorte in Oberbayern, an den wir Sie gerne persönlich beraten. Sie finden uns in München, Erding, Rosenheim und Markt Schwaben.

Gratzl, Peter
DEKRA zertifizierter "Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (SVID1)"

DEKRA Siegel Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (SVID1)

Häufig gestellte Fragen zu Immobiliengutachten:

Wie viel kostet ein Immobiliengutachten?

Je nach Art des Wertgutachtens – ob Verkehrswertermittlung, Kompakt-Wertgutachten oder großes Verkehrswertgutachten liegen die Kosten zwischen 450,00 € und ca. 1800,00 €. Ausführlichere Informationen finden Sie hier:

Was beinhaltet ein Immobiliengutachten?

In einem Immobiliengutachten legt ein Sachverständiger dar, wie viel eine Wohnung oder ein Haus wert ist, man spricht hier vom sogenannten Verkehrswert. Der Sachverständige begründet den ermittelten Wert nachvollziehbar. Vor allem beim Immobilienverkauf oder -kauf ist ein Immobiliengutachten von zentraler Bedeutung, um den Verkaufspreis festzulegen beziehungsweise zu verhandeln.

Wie wird ein Wertgutachten erstellt?

Um ein Wertgutachten zu erstellen, bestimmt der Sachverständige anhand von drei verschiedenen Verfahren den Verkehrswert des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks. Diese drei Verfahren sind das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Peter Gratzl Immobiliengutachter

Peter Gratzl

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Wie bewertet man eine Immobilie im Erbfall?

Wird eine Immobilie geerbt, führt das Finanzamt die sogenannte Bedarfsbewertung durch. Sie wird am Ort der Belegenheit des Objektes, d. h. dem Standort des Objektes, durchgeführt. Für die Wertermittlung wird das Ertragswertverfahren herangezogen, denn der Wert der Immobilie soll sich am möglichen Ertrag des Objektes orientieren.

Was versteht man unter dem Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Ertragswertes von Renditeobjekten. Dabei werden die Reinerträge kapitalisiert, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden. Der Ertragswert entspricht dem Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen. Dieses Verfahren wird vor allem bei der Bewertung eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet. Mehr Informationen auf Wikipedia.

Was versteht man unter dem Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren dient der Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Mehr Informationen auf Wikipedia.

Was versteht man unter dem Vergleichswertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren dient der Wertermittlung von Immobilien nach (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV). Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen. Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Ein benachbartes Grundstück gleichartiger Lage, Größe, Nutzung usw. wurde gestern zu Marktpreisen verkauft. Dieser Fall ist jedoch in der Praxis eher die Ausnahme. Meist wird daher im Regelfall das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet. Mehr Informationen auf Wikipedia.