Wertermittlung und Gutachten für Immobilien und Grundstücke im Raum Erding

Einwertung von Immobilien – privat und gewerblich

In vielen Fällen benötigen Eigentümer aussagekräftige Informationen über den Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks. Ob es sich um eine Scheidung handelt, sich ein Paar trennt, eine Immobilie versteigert, verkauft, vererbt oder verschenkt wird – in der Regel möchte man vorab wissen, was der Verkehrswert ist.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Raum Erding und werten Ein- und Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Wohnungen oder gewerblich genutzte Immobilien fundiert ein.

Beim Erstellen des Wertgutachtens berücksichtigen wir jegliche Belastungen und Rechte wie beispielsweise Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnrecht.

Ihre Profis für Wertermittlung und Iimmobiliengutachten in Erding

Diese Varianten von Wertgutachten erstellen wir für Sie:

Wir bieten drei unterschiedliche Arten eines Immobiliengutachtens an. Je nachdem für welchen Zweck Sie den Verkehrswert benötigen, ist das Gutachten kurz und prägnant oder ausführlich und detailliert. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, worin sich die Wertgutachten zur Marktwertermittlung voneinander unterscheiden.

Unterschrift inkl. Dekra-Zertifikat:
Objektbesichtigung:
Immobilienwert­ermittlungs-Verordnung:
Rechte & Belastungen (z.B. Nießbrauch, usw.):
Sachwert / Ertragswert / Vergleichswert:
Anzahl verwendeter Verfahren (x/3): 1-2 2 2
Ausführliche Berechnungen:
Ausführliche textliche Ausarbeitung:
Einarbeitung von Objektbildern:
Gesamter Umfang Seiten, ca.: 15-25 20-35 50-60
Belastbarkeit vor Gericht & Finanzamt:
Erweiterbar zu Verkehrswert­gutachten:
Honorar:
(für einfache Objekte* wie Wohnung, EFH, Grundstück bis 1.500 m²)
450 € 950 € ab 1.800 €
Erläuterungen zur Tabelle:

  = nicht enthalten

  = enthalten

  = auf Wunsch


* Einfache Objekte sind Objekte, die mit keinen Dienstbarkeiten oder Sonderrechten behaftet sind.
Peter Gratzl Immobiliengutachter

Peter Gratzl

Ihr Experte für Marktwertermittlung und Immobiliengutachten

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie bei einem Verkauf wert wäre? Oder Sie müssen nach einer Erbschaft Ihren Miterben oder dem Fiskus den aktuellen Verkehrswert mitteilen? Dann lassen Sie sich von uns unterstützen.

Wir verfügen über Gutachter mit viel Erfahrung, die Ihre Immobilie realistisch und kompetent einwerten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch:

Kurzgutachten bzw. Marktwertermittlung

Ein Kurzgutachten wird häufig genutzt, um den Preis im Rahmen eines Immobilienverkaufs zu bestimmen. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert und Sie erhalten ein Kurzgutachten, das übersichtlich und kompakt ist und die wichtigsten Informationen enthält.

Eine Marktwertermittlung dient jedoch lediglich als Indikator für den Verkehrswert. Aus diesem Grund ist sie zum Beispiel für gerichtliche Zwecke nicht aussagekräftig genug. Für Gericht oder Finanzamt sollten Sie ein Kompakt-Wertgutachten oder ein großes Verkehrswertgutachten erstellen lassen.

Welchen Preis hat eine Marktwertermittlung?

Die Kosten für eine Marktwertermittlung liegen bei 450,00 Euro.

Kompakt-Wertgutachten

Wird eine Immobilie verschenkt oder versteigert, fordern die Gemeinde, die Kommune oder das Finanzamt häufig ein detailliertes Immobiliengutachten. In solchen Fällen ist ein Kompakt-Wertgutachten die richtige Wahl. Das Kompakt-Wertgutachten hat in der Regel einen Umfang von 15-35 Seiten, ist detailliert und dennoch auf die wesentlichen Informationen reduziert. Während eine Marktwertermittlung keine Aussagen zu Rechten und Belastungen enthält, sind im Kompakt-Wertgutachten Nießbrauch, Wohnrecht etc. aufgeführt.

Auch wenn es um den Verkauf oder Kauf eines Objekts, um eine Erbschaft oder um eine Aufstellung des Vermögens geht, sind Sie mit einem Kompakt-Wertgutachten gut beraten. Unser Kompakt-Wertgutachten bietet hohe Qualität zum vernünftigen Preis.

In den letzten Jahren erkannten Finanzämter und Notare ebenso wie Banken bereits viele Hundert Kompakt-Wertgutachten an; selbst wenn es um komplizierte Sachverhalte ging. Ebenso raten viele Steuerkanzleien ihren Mandanten zu dieser Variante des Immobiliengutachtens.

Wenn Sie bereits über ein Kompakt-Wertgutachten von uns verfügen und später ein Immobiliengutachten für das Gericht benötigen, passen wir die Texte nachträglich an und erweitern es so auf ein großes Verkehrswertgutachten. Dies war jedoch bisher bei keinem unserer Kunden notwendig.

Kompakt-Wertgutachten erstellen wir für € 950,00, wenn es sich um ein einfaches Grundstück, eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Für eine Gewerbeimmobilie, Mehrfamilienhäuser etc. erarbeiten wir gerne ein individuelles Angebot für Sie.

Rechte und Belastungen, die ggf. auf einem Grundstück/einer Immobilie liegen, arbeiten wir in das Immobiliengutachten ein und rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab.

Bei der Erweiterung eines Kompakt-Wertgutachtens zu einem großen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, verrechnen wir die bereits angefallenen Kosten des Kompakt-Wertgutachtens natürlich.

Kompakt-Wertgutachten für Erding

Großes Verkehrswertgutachten

Geht ein Immobilien-Fall vor Gericht bzw. ist dies bereits absehbar, empfehlen wir Ihnen, ein ausführliches Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Das sogenannte große Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB umfasst ca. 40-60 Seiten und ist damit aussagekräftiger als ein Kompakt-Wertgutachten. Der größere Umfang entsteht durch noch ausführlichere textliche Beschreibungen.

Die Vorgaben der Wertermittlungsrichtlinie (WertR2006) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) bestimmen unser Vorgehen und unsere Methode bei der Erstellung.

Großes Verkehrsgutachten für Erding

Wie teuer ist ein großes Verkehrswertgutachten?

Der Preis für das große Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB liegt bei mind. € 1.850,00. Aufwände für die Ermittlung und Beschreibung von Lasten- und Beschränkungen, Rechten oder auch Sanierungskosten werden zusätzlich berechnet.

Sie können uns vertrauen, denn…

… unsere Gutachter haben sich im Rahmen einer 5-tägigen Weiterbildung zum Sachverständigen für die Immobilienbewertung ausbilden lassen. Den Abschluss der intensiven Schulung bildet die Prüfung zum „DEKRA-zertifizierten Sachverständigen Immobilienbewertung“.

Ihr Nutzen:

Ihre Immobilie/Ihr Grundstück wird fachgerecht und aktuell anhand der Marktbedingungen bewertet.

Wir bringen unsere langjährige Expertise und unser umfassendes Fachwissen ein. Dazu gehören u. a. eine branchenspezifische Ausbildung, viele Jahre im Beruf und Fachkenntnisse für Wertermittlung, Finanzmathematik, Bautechnik sowie die erforderlichen juristischen Grundlagen.

Wir beraten Sie gerne persönlich an unseren Standorten in Oberbayern. Besuchen Sie uns in Erding, München, Rosenheim oder Markt Schwaben.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Immobiliengutachten und Wertermittlung:

Wie teuer ist ein Immobiliengutachten?

Der Preis für ein Wertgutachten liegt zwischen 450,00 € und ca. 1.800,00 €. Je nachdem, ob eine Verkehrswertermittlung, ein Kompakt-Wertgutachten oder ein großes Verkehrswertgutachten erstellt wird. Nähere Informationen lesen Sie hier:

Was steht in einem Immobiliengutachten?

Inhalt eines Immobiliengutachtens ist zunächst einmal der sogenannte Verkehrswert. Mit diesem gibt ein Gutachter an, was eine Immobilie (Haus, Wohnung) oder ein Grundstück wert ist. Der Sachverständige hat die Aufgabe, den Verkehrswert nachvollziehbar darzulegen. Dieser Wert kann als Richtschnur dienen, wenn eine Immobilie verkauft oder gekauft wird.

Wie erstellt ein Sachverständiger ein Wertgutachten?

Der Gutachter bedient sich drei unterschiedlicher Verfahren, um das Wertgutachten für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu erstellen: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren.

Peter Gratzl Immobiliengutachter

Peter Gratzl

Ihr Experte für Marktwertermittlung und Immobiliengutachten

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie bei einem Verkauf wert wäre? Oder Sie müssen nach einer Erbschaft Ihren Miterben oder dem Fiskus den aktuellen Verkehrswert mitteilen? Dann lassen Sie sich von uns unterstützen.

Wir verfügen über Gutachter mit viel Erfahrung, die Ihre Immobilie realistisch und kompetent einwerten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch:

Wie erfolgt die Bewertung einer Immobilie im Erbfall?

Erbt jemand eine Immobilie, nimmt das Finanzamt eine Bedarfsbewertung vor. Diese findet am Standort der Immobilie statt, d. h. an der Belegenheit des Objektes. Hierbei kommt das Ertragswertverfahren zum Zuge, bei dem sich der Immobilien-Wert am möglichen Ertrag orientiert.

Was ist das Ertragswertverfahren?

Will man den Ertrag eines Renditeobjektes ermitteln, nutzt man das Ertragswertverfahren. Die Reinerträge, die sich mit einem Objekt dauerhaft erwirtschaften lassen, werden in diesem Verfahren kapitalisiert. Der Barwert der künftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen entspricht dem Ertragswert. Dieses Verfahren wird vor allem bei der Bewertung eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet. Mehr Informationen auf Wikipedia.

Was ist das Sachwertverfahren?

Im Rahmen des Sachwertverfahrens wird der Wert von Immobilien ermittelt. In Deutschland regeln §§ 21 bis 23 der ImmoWertV dieses Verfahren. Mehr Informationen auf Wikipedia.

Was ist das Vergleichswertverfahren?

Mit dem Vergleichswertverfahren wird der Wert von Immobilien nach § 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV ermittelt. Der Marktwert eines Grundstücks leitet sich hierbei aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke ab. Diese müssen hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt, Lage oder Nutzung hinreichend vergleichbar sein. Idealerweise gibt es einen direkten Vergleich, d. h. ein benachbartes, vergleichbares Grundstück das kürzlich verkauft wurde. Dies ist jedoch eher selten der Fall, weshalb in der Regel das indirekte Vergleichswertverfahren angewandt wird. Mehr Informationen auf Wikipedia.